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Anhebung der GWG Grenze in Österreich

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und die genannte Preisgrenze nicht überschreiten. Ausschlaggebend hierfür sind die Einzelwerte der Artikel, auch wenn Sie mehrere Gegenstände des gleichen Typs über eine Rechnung kaufen und die Summe die maßgeblichen 1.000 Euro (bisher 800 €) übersteigt.

 

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